Wer ist die VddKO?
Das ist die Versorgungs-Anstalt der deutschen Kultur-Orchester.
Die Abkürzung dafür ist: VddKO.
Die VddKO ist für Musiker da.
Die Musiker arbeiten im Orchester.
Sie arbeiten hauptsächlich dort.
Die VddKO bietet an:
- Alters-Versorgung
- Berufs-Unfähigkeits-Versorgung oder Erwerbs-Unfähigkeits-Versorgung
- Hinterbliebenen-Versorgung
- freiwillige Leistungen
Warum gibt es die Zusatz-Versorgung?
Die Musiker im Orchester verdienen ihr Geld anders.
Sie sind nicht wie andere Angestellte.
Manchmal können sie nicht dauernd im Orchester arbeiten.
Sie bekommen später meist nicht viel Rente
von der Deutschen Renten-Versicherung.
Die Musiker im Orchester haben ein hohes Risiko
nicht mehr arbeiten zu können.
Die Versicherung bei der VddKO schützt diese Musiker.
Sie ergänzt die Leistungen von der Deutschen Renten-Versicherung.
Die VddKO ist eine öffentlich-rechtliche (Staat) Pflicht-Versorgung.
Die Geschäfte der VddKO führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.
Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.
Sie gehört dem Freistaat Bayern.
Sie hat insgesamt 12 Alters-Versorgungs-Einrichtungen.
Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.
Sie hat über 2 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.
Woher kommt das Geld für die VddKO?
Die Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber zahlen ihre Beiträge in einen Topf ein.
Aus dem Topf und aus dem Geld von Vermögens-Anlagen
bezahlt die VddKO die Leistungen.
Die VddKO bekommt kein Geld vom Staat.
Das bedeutet: Es gibt keine staatlichen Zuschüsse.
Wer ist bei der VddKO versichert?
Das Orchester ist Mitglied bei der VddKO.
Die Versicherten sind bei dem Orchester angestellt.
Sie arbeiten im Orchester.
Sie bekommen Gehalt.
Man sagt: Sie sind in einem abhängigen Beschäftigungs-Verhältnis.
Das Mitglied und der Versicherte müssen Pflicht-Beiträge bezahlen.
Manchmal können die Versicherten nicht dauernd bei einem Orchester arbeiten.
Darum zahlen sie nicht regelmäßig Beiträge.
Diese Personen können sich selbst schützen:
Sie zahlen 12,50 Euro freiwillig für die Versicherung weiter.
So bekommen sie später mehr Rente.
Das heißt: Weiter-Versicherung.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung
bei der VddKO abzuschließen.
Diese Personen können sich freiwillig versichern:
- Musiker und Sänger in dem Orchester,
das freiwillig Mitglied ist bei der VddKO
- Orchester-Intendanten und Orchester-Direktoren
- künstlerische Betriebs-Direktoren
- künstlerische Orchester-Direktoren
- Referenten und Ähnliche
Weitere Personen können sich freiwillig versichern:
- Selbstständige Musiker,
die als Vertretung in einem Orchester arbeiten,
das Mitglied bei der VddKO ist.
- Aushilfen,
die in einem Orchester arbeiten,
das Mitglied bei der VddKO ist.
- Selbstständige Musiker,
die in einer kleinen Musik-Gruppe (Ensemble) arbeiten.
Die Musik-Gruppe ist nicht Mitglied bei der VddKO.
Nach einer Warte-Zeit bekommen die Versicherten Leistungen (Rente).
Die Warte-Zeit muss meistens über 36 Monate sein.
Die Rente wird bis zum Tod bezahlt.
Wieviel Rente bekommen die Versicherten?
Es ist kommt darauf an,
wieviel Geld sie an die Versicherung gezahlt haben.
Welche Leistungen gibt es bei der VddKO?
1. Alters-Ruhegeld
Eine Leistung der VddKO ist die Versorgung im Alter.
Bei der VddKO heißt das: Alters-Ruhegeld.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei der VddKO gilt folgende Regel:
- Wer zwischen 1947 bis 1964 geboren wurde,
bekommt mit 65 bis 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
bekommt mit 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
Das Geld wird bezahlt, bis die Person stirbt.
Wer früher das Alters-Ruhegeld bekommen möchte,
bekommt das flexible Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1952 bis 1964 geboren wurde,
bekommt ab 60 bis 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
bekommt ab 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.
Wer früher Alters-Ruhegeld bekommen möchte,
bekommt weniger Geld.
Man sagt dazu Abschlag.
Das Geld wird gekürzt.
2. Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit
Ein Versicherter kann nicht mehr arbeiten, weil er krank ist.
Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Das heißt: Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit.
Er bekommt früher Rente.
Manche Musiker können wegen einer Krankheit
nicht mehr voll bei einem Orchester arbeiten.
Sie können Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit bekommen.
Ist der Versicherte noch nicht 58 Jahre alt,
dann gibt es dieses Ruhegeld nicht bis zum Tod.
Die Zeit ist begrenzt.
Das Ruhegeld wird nicht mehr geleistet,
wenn der Versicherte wieder arbeiten kann.
Oder wenn drei Jahre vorbei sind.
Manchmal kann das Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit
aber auch sechs Jahre gezahlt werden.
Ein Musiker kann gar nicht mehr arbeiten.
Nicht in seinem Beruf.
Und auch nicht in einem anderen Beruf.
Dann hat er eine volle Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die VddKO Ruhegeld wegen Erwerbs-Unfähigkeit.
3. Versorgung für die Hinterbliebenen
Der Versicherte stirbt.
Die Familie von der Person lebt weiter.
Sie heißen: Hinterbliebene.
Die Leistungen von der VddKO für Hinterbliebene sind:
- Sterbe-Geld,
- Witwen-Geld oder Witwer-Geld
- Hinterbliebenen-Versorgung für eingetragene Lebens-Partner
- Waisen-Geld
4. Andere freiwilligen Leistungen
Die VddKO zahlt auch noch in anderen Bereichen Geld.
Das sind freiwillige Leistungen.
Zum Beispiel kann sie Geld geben für Behandlungen beim Zahnarzt.
Oder für andere Behandlungen beim Arzt.
Oder bei anderen Heil-Behandlungen.
Das Geld heißt dann: Zuschuss zu Heil-Kosten.
Was bedeutet „Riester-Förderung“?
Die VddKO ist wie eine Pensions-Kasse.
Deshalb können die Versicherten der VddKO Förderung
vom Staat bekommen für die betriebliche Alters-Versorgung.
Staatliche Förderung bedeutet:
Die Arbeit-Geber zahlen Beiträge in die VddKO ein.
Bis zu einer bestimmten Grenze
muss der Arbeit-Geber keine Steuern dafür bezahlen.
Die Arbeit-Nehmer zahlen auch Beiträge in die VddKO ein.
Was können die Arbeit-Nehmer für diese Beiträge beantragen?
- Sie können Zulagen vom Staat dafür beantragen
- Sie können bei ihrer Steuer-Erklärung die Beiträge eintragen
Das ist eine Sonder-Ausgabe und wird vom Einkommen abgezogen.
Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.
Die staatliche Förderung gilt:
für Versicherte der VddKO.
Der Versicherte muss dafür einen Antrag bei der VddKO stellen.
Die VddKO schickt den Antrag
an die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund).
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet,
wieviel Zulage der Versicherte bekommt.
Sie überweist das Geld an die VddKO.
Die VddKO spart das Geld für den Versicherten.
Wenn der Versicherte alt ist,
bezahlt die VddKO dem Versicherten das Geld.
Dann zusammen mit dem Ruhegeld von der VddKO.